Nach Beal R.H. 2003a, S. 26ff., ⌈ na⌉[-aš-]⌈ta⌉ zu lesen; anders Soysal O. 1989b, der [ ka]⌈-a-⌉ša ergänzt. Zu den verschiedenen Interpretationen dieses Paragraphs s. Anm. 6 zur Übersetzung.
Probleme stellt die Sequenz E-TU (über Rasur) dar. Forrer interpretierte sie als selbständige Zeichengruppe, während Soysal O. 1989b sie mit der vorigen Verbalform verbindet und das ganze als i]š-ki-it-< e-> tu mit darauffolgendem PN + Personalpronomen mGariyan= še (s. aber den Lesungsvorschlag me?/ 1?/ m?- ga-ri-ya-an-še-m[e-id von Forrer) emendiert.
Die Emendation PA-aḫ-ḫur schon in Forrer. Das vorhandene Zeichen ähnelt GÚ oder DUR.
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Aufgrund des lückenhaften Zustandes des Paragraphen ist eine eindeutige Interpretation dieser Textstelle nicht möglich. Sowohl Beal R.H. 2003a als auch Martino S. de 1989b schreiben kedani in Z. 22' kataphorische Valenz zu und interpretieren dementsprechend Z. 23'ff. als die mit der Aktion des ara iyan harta verbundene Wiedergabe der königlichen Rede. Anders Soysal O. 1989b, der kedani auf die Königin bezieht und mit Z. 23'ff. eine neue königliche Verordnung anfangen lässt.
Im Allgemeinen „nicht anerkannte/regierungsfähige Mitglieder der Königsfamilie“; zu den spezifischen Bedeutungen, die je nach Kontexten diese Bezeichnung annehmen kann, s. HEG, s.v. LÚ/DAMpahhursi-, und CHD, s.v. LÚpahhursi-.
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